Aktuelle Verordnungen
Auf Grundlage der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz mit Gültigkeit ab dem 01. Oktober 2022 erhalten Sie nachfolgende Informationen:
• Die Sportausübung (Innen- sowie Außenbereich) ist für eine unbegrenzte Zahl an Personen ohne Einschränkungen möglich.
• Die Durchführung von Sportveranstaltungen ist ohne Einschränkungen möglich.
• Die Nutzung von Duschen und Umkleiden sowie des Vereinsheims ist ohne Einschränkungen möglich.
• Die 3G Kontrollen entfallen.