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Aktuelle Verordnungen

Auf Grundlage der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz mit Gültigkeit ab dem 01. Oktober 2022 erhalten Sie nachfolgende Informationen:
• Die Sportausübung (Innen- sowie Außenbereich) ist für eine unbegrenzte Zahl an Personen ohne Einschränkungen möglich.
• Die Durchführung von Sportveranstaltungen ist ohne Einschränkungen möglich.
• Die Nutzung von Duschen und Umkleiden sowie des Vereinsheims ist ohne Einschränkungen möglich.
• Die 3G Kontrollen entfallen.

Die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (34. CoBeLVO) trat am 01. Oktober 2022 in Kraft.

Übersicht der Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

 

Rückfragen sind gerne an den SV Gehlert e.V. unter Telefon 0177-5638509 zu richten. (Jörg Klause, Hygienebeauftragter).

 

 

SVG-Hygienebeauftragter

Liebe Übungsleiter*innen und Funktionäre des Sportvereins!

Bi CoronaDie Geschäftsstelle des SV Gehlert dankt allen, die uns bei der Umsetzung der Verordnungen und Maßnahmen der Landesregierung und Gesundheitsämter zur Bewältigung der Corona-Krise, mit der Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensempfehlungen unterstützen!

Auskünfte erteilt ab sofort der Hygienebeauftragte im SV Gehlert:

Jörg Klause

Tel.: 02662 946980

j.klause1963@googlemail.com

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